der Reisesicherungsschein
der Reiseveranstalter darf
- vor Aushändigung eines Sicherungsscheines keine Anzahlungen oder Vorauszahlungen von Reisenden fordern oder entgegennehmen.
- Anzahlungen und Endzahlungen auf den Reisepreis nur in der Weise von Reisenden fordern oder entgegennehmen, wie diese durch seine Reise- und Zahlungsbedingungen vereinbart wurden.
der Reiseveranstalter ist verpflichtet
- an Reisende nur Sicherungsscheine auszuhändigen, bei denen der Beginn der Reise innerhalb der Gültigkeitsdauer des Sicherungsscheines erfolgt.
- bei Beendigung des Versicherungsvertrages unverbrauchte Sicherungsscheine unverzüglich zurückzugeben. Eine weitere Verwendung von Sicherungsscheinen und Druckvorlagen ist dann nicht mehr zulässig.
Unsere Reisen sind bei Tourvers GmbH versichert.