der Reisesicherungsschein

 

der Reiseveranstalter darf

  • vor Aushändigung eines Sicherungsscheines keine Anzahlungen oder Vorauszahlungen von Reisenden fordern oder entgegennehmen.
  • Anzahlungen und Endzahlungen auf den Reisepreis nur in der Weise von Reisenden fordern oder entgegennehmen, wie diese durch seine Reise- und Zahlungsbedingungen vereinbart wurden.

der Reiseveranstalter ist verpflichtet

  • an Reisende nur Sicherungsscheine auszuhändigen, bei denen der Beginn der Reise innerhalb der Gültigkeitsdauer des Sicherungsscheines erfolgt.
  • bei Beendigung des Versicherungsvertrages unverbrauchte Sicherungsscheine unverzüglich zurückzugeben. Eine weitere Verwendung von Sicherungsscheinen und Druckvorlagen ist dann nicht mehr zulässig.

  Unsere Reisen sind bei Tourvers GmbH versichert.